Ja zur wohnrauminitiative am 18. mai
Die Wohnrauminitiative in Schaffhausen setzt sich für die Schaffung von bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum ein. Ziel ist es, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern, die Wohnraumnachfrage zu decken sowie nachhaltige Bauprojekte zu unterstützen und den Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen.
Bezahlbare Wohnungen
Die Wohnrauminitiative garantiert langfristig erschwingliche Wohnungen für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Gemeinnützige Träger schaffen Wohnraum, der nicht profitorientiert ist, und schützen so viele Mieter:innen vor steigenden Mieten und Verdrängung.
Lebendige Quartiere
Die Initiative fördert soziale Durchmischung in den Quartieren. Bezahlbarer Wohnraum sorgt dafür, dass Menschen aus verschiedenen Lebenslagen zusammenleben. Das stärkt den Zusammenhalt, belebt das soziale Miteinander und macht die Stadt für alle lebenswert.
Stadt für Mieter:innen
Schaffhausen ist eine Stadt von Mieter:innen. Die Initiative stärkt deren Rechte, indem sie mehr gemeinnützige Wohnungen schafft, die unabhängig von Marktschwankungen sind. Eine Stadt, die Mieter:innen schützt, investiert in Lebensqualität und soziale Sicherheit.
Was will die Initiative erreichen?
Die Wohnrauminitiative der SP Schaffhausen verfolgt das Ziel, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt zu erhöhen, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern und soziale Durchmischung zu fördern. Konkret fordert die Initiative:
- Mindestanteil von 10 % gemeinnütziger Wohnungen: Diese sollen als Teil des gesamten Mietwohnungsbestands in der Stadt Schaffhausen verfügbar sein.
- Verkauf von städtischem Bauland verhindern: Städtisches Bauland soll nicht mehr verkauft, sondern im Baurecht an gemeinnützige Träger vergeben werden, um langfristige Kontrolle zu sichern.
- Priorisierung von Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Träger wie Wohnbaugenossenschaften sollen bei der Vergabe von Baurechten bevorzugt werden.
- Förderung bezahlbaren Wohnraums: Ziel ist es, Mieter:innen vor steigenden Mieten zu schützen und die soziale Infrastruktur der Stadt zu stärken.
Die Initiative soll dazu beitragen, dass Schaffhausen auch in Zukunft eine Stadt bleibt, in der Menschen mit unterschiedlichen Einkommen bezahlbar wohnen können und dem Druck steigender Mieten entgegenwirken.
Argumentarium für die Wohnrauminitiative
- Finanzielle Belastung
Kritik: Die Umsetzung der Initiative erfordert hohe Investitionen und belastet den städtischen Haushalt.
Antwort: Die langfristigen Vorteile der Initiative überwiegen die kurzfristigen Kosten. Gemeinnütziger Wohnungsbau trägt zur Stabilisierung der Mietpreise bei und mindert soziale Spannungen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel vollumfänglich privat durch Wohnbaugenossenschaften oder gemeinnützige Aktiengesellschaften (allenfalls unterstützt durch Fördermittel des Bundes, z. B. aus dem Fonds de Roulement). Gemeinnützige Wohnungen entlasten auch die Sozialhilfe, da mehr Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. - Eingriffe in den freien Markt
Kritik: Die Initiative greift zu stark in den Wohnungsmarkt ein und könnte private Investitionen hemmen.
Antwort: Die Initiative beschränkt sich auf Grundstücke in Bauzonen im Besitz der Stadt Schaffhausen. Gemeinnütziger Wohnungsbau ergänzt den freien Markt, anstatt ihn zu ersetzen. Er fokussiert auf jene Bereiche, in denen der Markt versagt, insbesondere beim Angebot von Wohnungen für Familien mit geringem Einkommen. Eine gesunde Mischung aus gewinnorientiertem und gemeinnützigem Wohnungsbau ist notwendig, um soziale Durchmischung zu gewährleisten. - Verfügbarkeit von Bauland und Entwicklungspotenzial der Stadt
Kritik: Die begrenzten Baulandreserven der Stadt könnten durch die Initiative unnötig gebunden werden.
Antwort: Die Initiative priorisiert die Nutzung städtischen Baulands in Wohnzonen für den gemeinnützigen Wohnungsbau, ohne andere Entwicklungsmöglichkeiten (beispielsweise im Gewerbebereich) zu blockieren. Der Vorschlag sieht vor, Bauland im Baurecht zu vergeben, wodurch die Stadt langfristig Eigentümerin bleibt und dennoch Wohnraum schaffen kann. - Angemessener Anteil an günstigem Wohnraum
Kritik: Schaffhausen hat im Vergleich bereits niedrige Mietpreise, daher sei die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum nicht notwendig.
Antwort: Während die Mietpreise in Schaffhausen unter dem Schweizer Durchschnitt liegen, liegt die Mietpreisentwicklung über dem Schweizer Durchschnitt. Zudem fehlen genügend bezahlbare Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen. Die Einführung eines Ziels von 10 % gemeinnützigen Wohnungen ist eine langfristige Strategie, um zukünftigen Engpässen entgegenzuwirken. - Langfristige Bindung durch Verfassungsziel
Kritik: Die Verankerung eines festen Anteils in der Verfassung schränkt zukünftige Generationen ein.
Antwort: Die Festlegung eines Mindestanteils für gemeinnützige Wohnungen ist ein Zeichen für soziale Verantwortung und nachhaltige Stadtentwicklung. Es handelt sich um ein Ziel, das mit der zukünftigen Nachfrage angepasst werden kann, und schafft eine klare Orientierung für die Politik, ohne spontane Änderungen zu verhindern.
Die WohnraumInitiative im Wortlaut
Die Verfassung der Stadt Schaffhausen (RSS 100.1) wird folgendermassen geändert: Art. 2b (neu)
- Die Stadt Schaffhausen strebt eine stetige Erhöhung des Anteils der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbestand an.
- Sie setzt sich zum Ziel, dass auf Gemeindegebiet mindestens 10 Prozent der vermieteten Wohnungen im Eigentum von Trägern sind, welche die Gemeinnützigkeitsanforderungen im Sinne von Art. 37ff. der eidgenössischen Wohnraumförderungsverordnung (WFV) erfüllen.
- a) Bis zur Erreichung dieses Ziels
– werden keine Grundstücke und Gebäude verkauft, die der Stadt Schaffhausen oder einer von ihr beherrschten Unternehmung gehören und sich in Zonen für die Wohnnutzung befinden;
zieht die Stadt Schaffhausen gemeinnützige Wohnbauträger bei der Vergabe von Grundstücken im Baurecht anderen Bewerbern vorb) ausdrücklich vorbehalten bleiben
– der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden an gemeinnützige Wohnbauträger;
– vom Grossen Stadtrat aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses bewilligte und dem fakultativen Referendum unterworfene Ausnahmen;
– Tauschgeschäfte von Grundstücken und Gebäuden;
– Verkäufe unterhalb einer Wesentlichkeitsgrenze. - Einzelheiten werden in einer Verordnung des Grossen Stadtrates geregelt.